Honorarkosten über die Krankenkassen abrechnen

Meist werden die Honorarkosten von den privaten Krankenkassen, Zusatzversicherungen, Beihilfe und Unfallkassen nach vorheriger Absprache zwischen 50% und 100% übernommen des psychotherapeutischen Heilpraktikers.
Derzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapeutische Behandlung/Therapie nicht, wenn diese von einem Heilpraktiker für Psychotherapie durchgeführt wird.
Ich arbeite also hauptsächlich mit Selbstzahlende und Privatversicherten Klienten/Patienten (sofern Ihr Vertrag entsprechende Leistungen beinhaltet) zusammen.

Für Unternehmen wird gesondert abgerechnet.

Steuerliche Absetzbarkeit:

Nach der Entscheidung des Finanzgerichts Münster (AZ: 3K 28445/02 E) sind die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen auch dann als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen.

Fazit: Die Psychotherapie kann über das Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden, je nachdem Ihr Verdienst ausfällt bekommen Sie einen Teil zurück erstattet.

Vorteil der Privatzahlung:

Das Sie keinen ärztlichen oder psychologischen Gutachten ausgesetzt sind. Überweisungen, Anträge oder Gesundheitsfragen sind nicht notwendig.

Abrechnung über die Privat/Zusatz/Unfallkassen-Kasse:

Sie erhalten nach jeder Sitzung eine Quittung über das Honorar. Dieses ist von Ihnen privat erst einmal in der Praxis zu entrichten. Die Quittung ist Ihre Bestätigung und können diese zu Ihrer Steuererklärung mit einreichen.

Wenn Sie über die Krankenkasse oder über die Beihilfe abrechnen, benötigen Sie eine detaillierte, aufgeschlüsselte Honorar Aufstellung nach ICD-10 als Rechnung, diese reichen Sie dann bitte ein.

Mein Honorarsatz beträgt:

Eine Sitzung dauert 60 Minuten, längere Sitzungen 90 Minuten können vereinbart werden. Die Sprechzeiten sind von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

EinzelberatungDauer: 60 Minuten100,-
DoppelstundeDauer: 90 Minuten140,-
PaarberatungDauer: 90 Minuten160,-
PaarberatungDauer: 120 Minuten190,-
EinzelcoachingDauer: 60 Minuten incl. MwSt. 120,-
EinzelcoachingDauer: 90 Minuten incl. MwSt. 150,- €

Coaching Pakete für Mitarbeiter

Einzelcoaching 3er Paket Dauer 3 x 60 Minuten oder 2 x 90 Minuten incl. MwSt. 350,-

Einzelcoaching 6er Paket Dauer 6 x 60 Minuten oder 4 x 90 Minuten incl. MwSt. 700,-

Einzelcoaching 12er Paket Dauer 12 x 60 Minuten oder 8 x 90 Minuten incl. MwSt. 1300,-

“Das Coaching-Honorar ist mehrwertsteuerpflichtig und frei vereinbart”

Verbindliche Terminvereinbarung!

*Sie können sich auf mich verlassen und somit verlasse ich mich auf Sie*

Daher muss eine Terminänderung/Terminabsage mindestens 48 Stunden (zwei Werktage) vor dem vereinbarten Termin erfolgen, gleich aus welchen Gründen auch bei Krankheit* – muss der Termin in Rechnung gestellt werden. Der Grund der Verhinderung ist unverzüglich mitzuteilen. Bei Krankheit benötige ich eine Krankmeldung, sonst ist ein Ausfallhonorar fällig. Bei nicht abgesagten Terminen, fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 80,- € zwecks Arbeitszeitverlust nach §§ 615, §§ 611 an.

Termine für Montag, müssen spätestens bis Donnerstagabend abgesagt werden.

Termine für Dienstag, müssen spätestens bis Freitagabend abgesagt werden.